Satzung des Sportkegelclubs

KC Blau-Weiss Langenzenn

 

1.     Name und Sitz des Klubs

Der Klub trägt den Namen KC Blau Weiss Langenzenn und ist Bestandteil des Vereins Langenzenner Sportkegler e. V. mit dem Sitz in Langenzenn, Landkreis Fürth / Bay.

 

2.    Zweck des Klubs

Der Klub erstrebt durch die Pflege des Kegelsports die Kräftigung des Körpers, verbunden mit der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen innerhalb und außerhalb des Vereins (Punkterunde, Meisterschaften, Pokalturniere). Zur Pflege des Gemeinsinnes und der Freundschaft werden gesellige Zusammenkünfte veranstaltet.

 

3.    Mitgliedschaft

Der Klub besteht aus aktiven, passiven und fördernden Mitgliedern. Mitglied kann jede Person ohne Unterschied der Religion, Rasse und Staatsbürgerschaft werden.

 

4.    Beitritt

Ein Antragsteller sollte mindestens drei mal an den Kegelabenden teilnehmen, damit sich jedes Mitglied seine Meinung über den Bewerber bilden kann. Vor Aufnahme erhält der Bewerber ein Exemplar der aktuell gültigen Satzung. Die Abstimmung über die Aufnahme erfolgt in Abwesenheit des Bewerbers. Zur Aufnahme bedarf es einer einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Zur Abstimmung müssen mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein.

 

5.    Rechte der Mitglieder

Nur aktive und passive Mitglieder sind stimmberechtigt. Sie sind berechtigt am Sportbetrieb (nur aktive Mitglieder), an den Kegelabenden (Training etc.) sowie an allen Veranstaltungen des Klubs und des Vereins Langenzenner Sportkegler teilzunehmen. Sie sind auch Teilhaber des Klubvermögens, wie Kasse, Pokale, usw. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Auszahlung des Anteils am Klubvermögen. Fördernde Mitglieder werden gesondert, im Rahmen besonderer Anlässe, zu Veranstaltungen geladen. Die Festlegung hierzu trifft die Vorstandschaft.

 

6.    Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Befolgung der Klubsatzung und der Bestimmungen der Vorstandschaft. Die von der Versammlung bestimmten Beiträge sind pünktlich zu entrichten. Diese werden bei längerer Krankheit oder längerer berufsbedingter Abwesenheit ermäßigt. Die Ermäßigung wird von der Vorstandschaft festgelegt. Regelmäßiger Besuch der Kegelabende, aktive Ausübung des Kegelsports, sportliches Verhalten und kameradschaftliches Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern sind ebenso Pflichten wie die vertrauliche Behandlung klubinterner Angelegenheiten.

 

7.    Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen. Bis zur Abgabe der schriftlichen Erklärung ist der volle Klubbeitrag zu entrichten. Bei Austritt innerhalb eines Jahres ist der Verbandsbeitrag noch bis Jahresende zu entrichten. Alle Rechte erlöschen mit dem Tage des Austritts.

Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch müssen mindestens 60 % aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Gründe für Ausschlüsse können sein: unsportliches, unkameradschaftliches Verhalten, klubschädigende Handlungsweise, unehrenhaftes Handeln. Dem angeschuldigten Mitglied ist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.

 

8.    Klubvermögen

Alle Einnahmen des Klubs werden ausschließlich für die unter Punkt 2 angeführten Zwecke verwendet.

 

9.    Vorstandschaft

Der Klub leitet die Vorstandschaft, bestehend aus

-    1. Vorstand

-    2. Vorstand

-    1. Kassier

-    2. Kassier (Stellvertreter)

-    1. Sportwart

-    2. Sportwart (Stellvertreter)

-    1. Vergnügungswart

 

10.    Versammlungen

Die ordentliche Hauptversammlung tritt regelmäßig ein mal im Jahr zusammen. Sie wird von der Vorstandschaft terminmäßig bestimmt, gewöhnlich Juni jeden Jahres.

Zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung ist die Vorstandschaft ermächtigt, sobald dies durch die Umstände geboten erscheint. Eine Einberufung kann auch auf Antrag von mindestens 51 % der stimmberechtigten Mitgliedern erfolgen. Die Hauptversammlung wird mindestens 14 Tage vor dem bestimmten Termin bekannt gegeben und die Tagesordnung vorgelegt. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 8 Tage vor der Versammlung bei dem 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Die Beschlussfassung über die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte sowie über die Anträge erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Anwesenden. Mindestens 60 % der stimmberechtigten Mitglieder müssen hierbei anwesend sein. Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die Nichterschienenen haben sich den Beschlüssen der Versammlung zu fügen.

In die Hauptversammlung gehören:

1.    Entlastung und Neuwahl der Vorstandschaft (nur alle 2 Jahre)

2.    Jahresberichte des Vorsitzenden, des Sportwarts und der Kassiere

3.    Beschlussfassungen über Satzung, Wünsche und Anträge

Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt aufgrund von Vorschlägen aus der Versammlung mittels Handzeichen. Die Annahme oder Ablehnung einer Wahl steht dem Gewählten frei.

 

11.    Auflösung des Klubs

Über die freiwillige Auflösung des Klubs oder den Anschluss an einen anderen Klub sowie der Verwendung des Klubvermögens entscheidet die Hauptversammlung durch Einstimmigkeit

 

12.    Beschluss

Diese Satzung wurde in der Versammlung am 11.07.2001 beschlossen und genehmigt. Alle bisherigen Bestimmungen treten hiermit außer Kraft.

Langenzenn, im Juli 2001                                        gez. Dietmar Appel

                                                                              1. Vorstand des

                                                                              KC Blau-Weiss Langenzenn